Über uns

Die Fahrschule

Unsere Fahrschule, die in Bremen Walle ansässig ist, bietet seit 1992 beste Fahrausbildung in allen Klassen. Wir sind zu finden in Bremen Walle im Steffensweg 84.
Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich beraten !
 
 

Die Preise

Hier können Sie sich über die Preise der Ausbildung der verschiedenen Führerscheinklassen informieren. Die gesamten Kosten der Ausbildung sind immer unterschiedlich. Die Preise für Lehrmittel können variieren, da diese digital oder in Papierform erworben werden können.

 
Hinweis: Für eine Anmeldung benötigen wir zur Antragstellung 2 Passbilder, eine Sehtestbescheinigung und eine Erste Hilfe Bescheinigung. Die Unterlagen können aber auch später nachgereicht werden.

Für spezielle Anfragen schicken wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Fahrstunden (Stadtfahrt sowie Sonderfahrt) haben eine Dauer von 45 Minuten.

 

Die Fahrzeuge

Für die Fahrausbildung bedienen wir uns aus unserem Fuhrpark und haben für Fahranfänger geeignete Ausbildungsfahrzeuge zur Verfügung. Unsere PKW ist standardmäßig mit einer Klimaanlage ausgestattet.

 

Führerscheinklassen

Erläuterungen zu den verschiedenen Führerscheinklassen finden Sie hier. Wir bilden aus in den Führerscheinklassen BBEA1A2A AMCCEDDE.

Klasse B :
Diese Führerscheinklasse hat keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter ist 18 Jahre, ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren, direkter Erwerb
beinhaltet AM,L.
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

 

Klasse BE :

Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen zur Erteilung der Klasse B besitzt. Mindestalter ist 18 Jahre. Unbefristet gültig.

Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis 3.500 kg zG.t.

 

Klasse A1 :
Diese Führerscheinklasse hat keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter ist 16 Jahre. Klasse A1 schließt Klasse M ein.
Berechtigte Fahrzeuge:
1: Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

2: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Klasse A2 :

Diese Führerscheinklasse hat keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter ist 18 Jahre. Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

Berechtigte Fahrzeuge:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

 

Klasse A:
Diese Führerscheinklasse hat keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter ist 18 Jahre. Schließt die Klassen A1 und M ein.
Berechtigte Fahrzeuge:
1: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
2: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Klasse AM:
Diese Führerscheinklasse hat keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter ist 18 Jahre. Schließt die Klassen A1 und M ein.1: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

2: Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

3: Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

4: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

 

Klasse C :

Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Mindestalter ist 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich nach Vorlage von Ärztlichen- und Augenärztlichen Gutachten.

Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zgM

 

Klasse CE :
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden. Mindestalter ist 21 Jahre.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich nach Vorlage von Ärztlichen- und Augenärztlichen Gutachten. Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.

Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zgM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

 

Klasse D :

Diese Führerscheinklasse setzt Klasse B voraus. Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich nach Vorlage von Ärztlichen- und Augenärztlichen Gutachten.

Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Klasse DE :

Die Klasse DE beinhaltet BE,D1E,C1E. Voraussetzung ist Klasse D. Mindestalter 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich nach Vorlage von Ärztlichen- und Augenärztlichen Gutachten.

Berechtigte Fahrzeuge:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

 

Aufbauseminare ASF

Sie haben während der Probezeit Pech gehabt, sie sind zu schnell gefahren, bei rot über die Ampel, Überholen im Überholverbot, oder sogar ein Unfall ? So haben Sie die Aufforderung bekommen an einem Aufbauseminar teilzunehmen?

ASF:
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind. Bei dem Seminar geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs.

Wir geben Aufbauseminare für aufgefallene Probeführerscheininhaber sowie zum Punktabbau in Flensburg.

Informationen und Auskunft über mögliche Termine bekommen Sie unter der Sammelrufnummer:
0421 / 440907 dort werden Sie an eine Fahrschule weitergeleitet.

Alternativ rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns im Steffensweg, wir beraten Sie gerne.